Neues Förderfenster für Anschlussprojekte "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen"

Das Bild zeigt eine begrünte Wohngegend einer Stadt

 

Das Bundesumweltministerium öffnet in der Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo) ein neues Förderfenster. Vom 1. Oktober bis 30. November 2026 können Förderanträge für Anschlussprojekte gestellt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragsteller bereits eine AnpaSo-Förderung für ein Klimaanpassungskonzept oder eine Einstiegs- und Orientierungsberatung erhalten hat.

Informationen zur Förderung

  • Förderung von Umsetzungen von Maßnahmen zur Klimaanpassung auf Grundlage eines durch AnpaSo geförderten Klimaanpassungskonzepts oder einer durch die AnpaSo geförderten Einstiegs- und Orientierungsberatung.
  • Förderung sozialer Einrichtungen, wenn die Zielgruppe für ihre Leistungen zu mindestens 70 Prozent aus vulnerablen Personen (z.B. Senior:innen, Patient:innen, Kinder und Jugendliche) besteht.
  • Förderung von maximal 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kommunen und Kirchengemeinden.
  • Förderung von maximal 90 Prozent, der förderfähigen Gesamtausgaben für finanzschwache Kommunen und gemeinnützige Einrichtungen beziehungsweise deren Trägerschaften.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 500.000 Euro.

Weiterführende Informationen

Am Dienstag, den 06. Oktober 2026 und Donnerstag, den 05. November 2026 finden digitale Informationsveranstaltungen der ZUG zum neuen Förderaufruf statt. 

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie auf den Seiten der ZUG.

Angebote des RLP-KfK: