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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Klimawandelfolgenanpassung in Kommunen
Hier finden Kommunen Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Klimawandelfolgenanpassung vor Ort.
Inhaltsverzeichnis
- Warum sollten Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung parallel umgesetzt werden?
- KAnG, ANK-DAS, KKP und Co. – Was heißt das eigentlich und was steckt dahinter?
- Welche (gesetzlichen) Vorgaben zur Klimawandelfolgenanpassung gibt es auf Bundesebene und was gilt für Rheinland-Pfalz?
- Gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten für Anpassungsmaßnahmen?
- Wie starte ich ein Anpassungskonzept in meiner Kommune?
- Welche Daten brauche ich und wo finde ich diese?
- Können auch kleinere Kommunen ohne eigenes Personal oder finanzielle Mittel etwas umsetzen?
- Gibt es Vorbilder oder Best-Practice-Beispiele?
- Wer unterstützt die Kommunen bei der Planung und Umsetzung?
- Wie kann meine Kommune dem Kommunalen Klimapakt (KKP) beitreten?
- Gibt es Musterausschreibungen für externe Dienstleister oder Stellen?
Warum sollten Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung parallel umgesetzt werden?
Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung verfolgen unterschiedliche Ziele:
- Klimaschutz reduziert die Treibhausgasemissionen, um die Erderwärmung zu begrenzen und künftige Klimaveränderungen abzumildern.
- Klimawandelfolgenanpassung oder Klimaanpassung reagiert auf bereits nicht mehr vermeidbare Folgen des Klimawandels wie Hitzewellen, Starkregen oder Trockenheit und macht Kommunen widerstandfähiger.
Beides muss parallel gedacht und umgesetzt werden. Selbst bei ambitionierten Klimaschutzmaßnahmen sind sind die Folgen des Klimawandels bereits heute spürbar. Um die Lebensqualität, Infrastruktur und Umwelt zu schützen, müssen Kommunen bereits jetzt CO2-Emissionen vermeiden und sich gleichzeitig an die unvermeidlichen Klimawandelfolgen anpassen.
KAnG, ANK-DAS, KKP und Co. – Was heißt das eigentlich und was steckt dahinter?
Es gibt eine Vielzahl von Abkürzungen im Bereich der Klimaanpassung. Hinter den Abkürzungen stehen zum Beispiel Gesetze, Strategien oder Förderprogramme.
- KAnG – Das Klimaanpassungsgesetz regelt auf Bundesebene die Klimaanpassung für Bund, Länder und Gemeinden und setzt einen verbindlichen Rahmen. Unter anderem verpflichtet sich die Bundesregierung damit, eine Klimaanpassungsstrategie zu erstellen, umzusetzen und zu evaluieren. Die Länder werden darin beauftragt, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen.
- DAS – Die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel ist die Bundesstrategie zur Erreichung der langfristigen Ziele der Klimaanpassung: die Verminderung der Verletzlichkeit sowie der Erhalt und die Steigerung der Anpassungsfähigkeit natürlicher, gesellschaftlicher und ökonomischer Systeme.
- ANK-DAS – Die Förderung zum Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz - Deutsche Anpassungsstratgie an den Klimawandel setzt einen Schwerpunkt auf natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen. Dabei geht es darum, die Vorteile und Synergien naturbasierter Lösungen für den natürlichen Klimaschutz, den Erhalt der biologischen Vielfalt, die menschliche Gesundheit, die Luftqualität oder die Wasserverfügbarkeit zu nutzen.
- KKP – Der Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz ist ein Bündnis der Landesregierung mit Kommunen, auf dem Weg zur Erreichung der Landesklimaziele. Im Fokus steht ein gegenseitiges Leistungsversprechen: Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Dabei erhalten sie vielfältige Unterstützung.
- KIPKI – Das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation ist eine rheinland-pfälzische Förderung für investive Maßnahmen im Klimaschutz und in der Klimaanpassung.
- KAM – Als Klimaanpassungsmanager*in wird eine Person bezeichnet, die die Erstellung und Umsetzung eines Klimaanpassungskonzepts koordiniert.
Welche (gesetzlichen) Vorgaben zur Klimawandelfolgenanpassung gibt es auf Bundesebene und was gilt für Rheinland-Pfalz?
Am 1. Juli 2024 ist das deutsche Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in Kraft getreten. Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, vorrausschauend mit den Folgen des Klimawandels umzugehen. Die Entwicklung und Umzusetzung von Anpassungskonzepten sind zentrale Maßnahmen auf kommunaler Ebene.
Seit 1. Januar 2025 verpflichtet das Berücksichtigungsgebot (§ 8 KAnG) Kommunen dazu, Klimaanpassung bei Planungen und Entscheidungen fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen. Ziel ist eine klimaresiliente Entwicklung in allen Bereichen, bei der die Kommunen als Akteure eine wichtige Rolle spielen. Im Handout des ZKA wird insbesondere auch auf sogenannte "Klimaanpassungs-Checks" für Beschlussvorlagen eingegangen und wie diese Kommunen bei der Einführung und Umsetzung des Berücksichtigungsgebots unterstützen können.
Das Land Rheinland-Pfalz konkretisiert derzeit die Vorgaben des Bundesanpassungsgesetzes. Nähere Informationen dazu sind noch nicht veröffentlicht.
Gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten für Anpassungsmaßnahmen?
Ja. Kommunen in Rheinland-Pfalz können sowohl Landesförderprogramme wie das „Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)“ oder das Regionale Zukunftsprogramm als auch Bundesprogramme wie die „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ nutzen.
Antworten auf die meisten Fragen zum ANK-DAS-Förderaufruf 2025 finden sich im FAQ der ZUG.
Bei darüber hinausgehenden Fragen empfehlen wir eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Fördergeber:
Förderaufruf ANK-DAS Beratungshotline: +49 30 72618 0777
Sprechzeiten: Di bis Do: 9.00 bis 16.00 Uhr
E-Mail: ANK-DAS-Foerderung@z-u-g.org
Eine Übersicht aktueller Fördermöglichkeiten bieten beispielsweise der Förderkompass des Landes oder des Bundes. Ob Landes- und Bundesmittel kombiniert werden können, hängt von den jeweiligen Förderbedingungen ab.
Auch bei bereits geförderten Konzepten ist es empfehlenswert, die Förderlandschaft im Blick zu behalten, da sich die Fördermöglichkeiten laufend ändern können.
Wie starte ich ein Anpassungskonzept in meiner Kommune?
Ein einheitliches Vorgehen gibt es nicht. Einige Kommunen haben bereits ein Anpassungsmanagement aufgebaut, Konzepte erstellt oder starten aktuell den Prozess. Diese Erfahrungen und die vorhandene Expertise können genutzt werden – Austausch und Vernetzung sind oft hilfreich, um schneller in die Umsetzung zu kommen. Im KAM-Netzwerk haben sich beispielsweise zahlreiche Klimaanpassungsmanager*innen in Rheinland-Pfalz zusammengeschlossen.
Unterstützung erhalten Kommunen bei allen Themen rund um Klimaanpassung auch im Rahmen des Kommunalen Klimapakts Rheinland-Pfalz (KKP). Dabei handelt es sich um ein gegenseitiges Leistungsversprechen zwischen Land und Kommune, das unter anderem die Beratung durch Fachpersonen umfasst.
Allgemeine, wertvolle Hilfestellungen bieten unter anderem die Publikation „Die ersten 100 Tage als Klimaanpassungsmanager*in“ oder das Online-Werkzeug „Klimalotse“, das Schritt-für-Schritt zur Erstellung eines Anpassungskonzeptes anleitet.
Wird die Konzepterstellung gefördert, sind häufig bestimmte Bestandteile verpflichtend. Je nach Förderprogramm kann der Fokus hier variieren. Die jeweiligen Richtlinien sollten daher sorgfältig beachtet werden.
Welche Daten brauche ich und wo finde ich diese?
Für eine fundierte Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Klimawandels und möglichen Anpassungsmaßnahmen gibt es zahlreiche Datenquellen und Informationsangebote. Hier einige Beispiele:
- Das Klimadaten-Tool des RLP-KfK bietet umfangreiche Daten und Abbildungen zu Klimaveränderungen.
- Auf der Homepage des RLP-KfK sind darüber hinaus viele Materialien und Publikationen zu finden, die beim Einstieg sowie vertiefenden Analysen helfen können.
- Der jährlich erscheinende Naturgefahrenreport der Versicherungswirtschaft fasst Daten zu Schäden durch Naturereignisse zusammen.
- Das Zentrum KlimaAnpassung stellt ausgewählte Ergebnisse zur Abschätzung von Schadenspotenzialen bereit.
- Das Umweltbundesamt bietet eine fundierte Übersicht zu Klimarisiken und Anpassungspotenzialen.
- Die Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) stellt eine umfassende Studie sowie leicht zugängliche Merkblätter zu den volkswirtschaftlichen Folgekosten des Klimawandels bereit.
- Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet Merkblätter mit anschauliche Informationen zu Auswirkungen und Kosten des Klimawandels.
- Sozialdaten sind über den Online-Atlas des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung abrufbar.
- Auf der Plattform Climate ADEPT stellt auch die Europäische Union Daten zu den Handlungsfeldern der Klimaanpassung bereit.
In Rheinland-Pfalz gibt es einige, kostenfreie Kartenserver mit verschiedenen Schwerpunkten. Beispiele sind:
- das Geoportal Rheinland-Pfalz
- das Flächenportal Erneuerbare Energien
- der Energieatlas mit dem Solarkataster
- der Kartenviewer vom Landesamt für Geologie und Bergbau
- das LANIS Geoportal der Naturschutzverwaltung
Zur Visualisierung von Anpassungsmaßnahmen stehen frei verfügbare Tools zur Verfügung:
- Dutch Cycling Lifestyle bietet mithilfe künstlicher Intelligenz Visualisierungen grüner Straßenzüge.
- Die Infothek für Realutopien sammelt positive, utopische Visualisierungen regenerativer Städte.
- Das RLP-KfK stellt auf Anfrage Fotos zu Klimafolgen und Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung.
Hinweis: Bitte achten Sie bei der Nutzung von Daten, Grafiken und Bildern stets auf das Urheberrecht und eine korrekte Quellenangabe.
Können auch kleinere Kommunen ohne eigenes Personal oder finanzielle Mittel etwas umsetzen?
Unbedingt! Auch mit begrenzten Ressourcen lassen sich wirkungsvolle Maßnahmen realisieren.
Ob Good-Practice-Beispiele aus anderen Kommunen, praxisnahe Handlungshilfen oder konkrete Aktivitäten – auf unserer Homepage sind zahlreiche Informationen und Materialien gebündelt verfügbar. So finden sich zum Themenfeld Hitze beispielsweise neben Fachinformationen und klimatischen Einordnungen auch ein Leitfaden zur Hitzeaktionsplanung, kommunale Praxisbeispiele und viele weitere Verweise.
Gibt es Vorbilder oder Best-Practice-Beispiele?
Ja – in der Rubrik Good-Practice-Beispiele aus anderen Kommunen zeigen wir, wie Kommunen in Rheinland-Pfalz bereits erfolgreiche Maßnahmen zur Klimaanpassung umgesetzt haben.
Auch im KAM-Netzwerk, dem Netzwerk der Klimaanpassungsmanager*innen in Rheinland-Pfalz, gibt es neben Fachinformationen auch einen aktiven Erfahrungsaustausch und zahlreiche Beispiele aus der Praxis.
Ein Blick in die Tatenbank des Umweltbundesamtes lohnt sich ebenfalls. Dort werden vielfältige lokale und regionale Projekte und Einzelmaßnahmen dargestellt, die als gute Beispiele dienen können.
Speziell für den Bereich der natürlichen Klimawandelanpassung bietet das Netzwerk des Kompetenzzentrums Natürlicher Klimaschutz eine Plattform zum Austausch und zur Inspiration.
Wer unterstützt die Kommunen bei der Planung und Umsetzung?
Eine zentrale Anlaufstelle des Landes für alle Fragen rund um die Folgen des Klimawandels und Anpassungsmöglichkeiten ist das Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen.
Auch das Landesamt für Umwelt (LfU) unterstützt Kommunen, beispielsweise durch umfangreiche Umweltdaten, Auswertungen und Analysen.
Zu allen Fragen rund um natürliche Anpassungsmöglichkeiten an den Klimawandel und zu entsprechenden Fördermöglichkeiten berät das Regionalbüro für natürlichen Klimaschutz (Kontakt telefonisch unter 06131/16-5919 oder per E-Mail).
Die Energieagentur Rheinland-Pfalz bietet Beratung zu Themen des Klimaschutzes und unterstützt Kommunen bei der praktischen Umsetzung von Maßnahmen.
Als oberste Landesbehörde koordiniert das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) die Klimapolitik des Landes. Es stellt Förderprogramme zur Verfügung und definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kommunen.
Wie kann meine Kommune dem Kommunalen Klimapakt (KKP) beitreten?
Der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP) erfolgt in drei Schritten:
- Ratsbeschluss fassen: Als Grundlage ist ein Beschluss des Gemeinderats notwendig. Hierfür steht eine Muster-Beschlussvorlage zur Verfügung.
- Beitrittserklärung unterzeichnen: Nach dem Ratsbeschluss unterzeichnet der*die Bürgermeister*in die Beitrittserklärung. Diese wird digital an klimapakt@mkuem.rlp.de übermittelt.
- Beratungstermin vereinbaren: Nach Eingang der Beitrittserklärung setzt sich die Energieagentur Rheinland-Pfalz mit Ihrer Kommune in Verbindung, um einen individuellen Beratungstermin zu vereinbaren.
Nutzen Sie die vielfältigen Unterstützungsangebote im Rahmen des KKP, wie Schulungen, digitale Werkzeuge, Vernetzungsmöglichkeiten und vieles mehr.
Gibt es Musterausschreibungen für externe Dienstleister oder Stellen?
Für die Stellenbesetzung stehen verschiedene Vorlagen zur Verfügung, die eine gute Orientierung schaffen. So enthält das ANK-DAS Merkblatt beispielsweise wertvolle Informationen – unter anderem zur Gliederung eines Anpassungskonzepts oder zur Aufgabenbeschreibung eines*r Klimaanpassungsmanager*in. Diese Inhalte können als Grundlage für eine Stellenausschreibung genutzt werden. Der Berufsverband Klimaschutz hat eine Musterstellenbeschreibung veröffentlicht.
Da Vergabeverfahren unterschiedlichen Kriterien und Vorgaben unterliegen, existieren keine einheitlichen Ausschreibungsvorlagen für externe Dienstleister.
Auch zur Eingruppierung gibt es keine allgemeingültige Regelung. Ist die Stellenbesetzung an eine Förderung gebunden, richtet sich die Eingruppierung in der Regel nach den beantragten und bewilligten Mitteln. Im Rahmen der ANK-DAS-Förderung wird beispielsweise eine Eingruppierung in E11 oder E12 als wahrscheinlich eingestuft (vgl. FAQ Punkt 3.16)
Für die Ausschreibung externer Dienstleistungen existieren aufgrund der individuellen Vergabeverfahren und -kriterien ebenfalls keine verbindlichen Muster. Hilfreiche Hinweise zur Erstellung entsprechender Ausschreibungen finden sich beispielsweise im städtebaulichen Leitfaden des Bayrischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zum klimagerechten Städtebau.
Noch Fragen?
Unser Team am Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen hilft gerne weiter.
Unsere Angebote zur kommunalen Anpassung
Kontakt beim
RLP-KfK
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Katrin Berlinghoff
Geographin
✆ 06131 884-268-275
✉
Schwerpunktthemen:
- Kommunaler Klimapakt
- Kommunale Anpassung
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Elisa Michel-Karacic
Geographin
✆ 06131 884-268-257
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Schwerpunktthemen:
- Kommunaler Klimapakt
- Kommunale Anpassung
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Andreas Ehrhard
Ingenieur Raum- und Umweltplanung
✆ 06131 884-268-254
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