Arbeitsunfähigkeit

Hitze kann schwere gesundheitliche Schäden verursachen. Dies kann zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit führen. Gemäß der medizinischen Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, ICD-10) werden hitzebedingte gesundheitliche Beschwerden, die zur Arbeitsunfähigkeit führen, als „Schäden durch Hitze und Sonnenlicht“ (T67) definiert. Darunter sind verschiedene Symptomatiken zusammengefasst, in erster Linie Hitzschlag und Sonnenstich, Hitzeohnmacht, Hitzekrampf, Hitzeerschöpfung und Hitzeödem.

Zunahme der Arbeitsunfähigkeitstage

Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Arbeitsunfähigkeitstage auf Grund von Hitze und Sonnenlicht der Pflichtversicherten von 2008 bis 2022. Die eingezeichnete Trendlinie weist auf den deutlichen Anstieg der Arbeitsunfähigkeitstage der letzten Jahre hin.
Arbeitsunfähigkeitstage auf Grund von Hitze und Sonnenlicht in Deutschland von 2008 bis 2022

In der Abbildung sind Tage, die auf Grund von Hitze und Sonnenlicht zur Arbeitsunfähigkeit führen für Deutschland seit 2008 gezeigt (für Rheinland-Pfalz liegen keine aufgeschlüsselten Daten vor). Deutlich bilden sich deutschlandweit die Folgen der jüngsten extremen Hitzejahre in den Zahlen der Arbeitsunfähigkeit zur Hitze ab. So sind besonders 2018, 2019 und 2022 mit über 70 000 Arbeitsunfähigkeitstagen zu beobachten. Zusätzlich deutet sich insgesamt ein Aufwärtstrend an.

Beobachtung

Die Daten werden von den Ärzten an die Krankenkassen gemeldet, wenn bestimmte Symptome bei Patienten zu beobachten sind, wie z. B. Hitzeschlag und Sonnenstich oder Hitzekrämpfe u. ä. . Durch die Umstellung auf elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Anfang 2022, sind Meldeeffekte im Sinne einer vollständigeren Erfassung, wahrscheinlich.